Das Widerrufsrecht

Seit dem 13.06.2014 gilt das neue Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Danach ist jeder "außerhalb von Geschäftsräumen" - z.B. per Mail, Telefon, Fax oder Brief - geschlossene Vertrag belehrungspflichtig und widerrufbar. Der Verbraucher hat gem. § 355 BGB ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab dem Tag der schriftlichen Widerrufsbelehrung (E-Mail oder Brief).

Dies bedeutet, dass schon ein Anruf oder eine E-Mail mit einer Nachfrage oder Bitte um eine Besichtigung einer provisionspflichtig angebotenen Immobilie ein Angebot zum Abschluss eines Maklervertrages darstellt. Mit Erteilung der gewünschten Auskünfte nimmt der Makler das Angebot stillschweigend an, und es ist somit bereits zu einem Abschluss des Maklervertrages gekommen. Selbstverständlich zahlen Sie die angegebene Maklerprovision nur dann, wenn Sie sich für die angebotene Immobilie entscheiden und ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen ist.

In der Praxis bedeutet dies, dass Sie uns bestätigen müssen, die Widerrufsbelehrung erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Zudem müssen wir nach Ihrer Bestätigung 14 Tage warten, bis wir unsere Arbeit (z.B. Durchführung von Besichtigungen, Herausgabe weiterer Informationen) fortsetzen können. Erfahrungsgemäß möchten unsere Kunden diesen Vorgang jedoch gerne beschleunigen. In diesem Fall bietet uns das Fernabsatzgesetz die Möglichkeit zur Aufnahme der sofortigen Tätigkeit, wenn Sie uns dies schriftlich erlauben.

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